Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten
für Mitglieder und investierende Mitglieder der Wohngenossenschaft
Wie funktioniert unser Wohnmodell? In welcher Form muss oder kann ich mich finanziell engagieren? Untenstehende Grafik für Mitglieder soll Ihnen eine erste Antwort auf diese Fragen geben.
Als weiteres Finanzierungsinstrument bieten wir den Erwerb von Anteilen als investierendes Mitglied an. Diese Anteile werden auf der Grundlage der Satzung erworben und verzinst. Als investierendes Mitglied haben Sie kein Stimmrecht und auch keinen Anspruch auf Zuteilung einer Wohnung.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen genauer: Schreiben Sie uns. Besuchen Sie unsere nächste Infoveranstaltung.
Erst günstig finanzieren, dann günstig mieten
Die zwei Säulen beim Erwerb der genossenschaftlichen Wohnung: (neben einem Eintrittsgeld) Geschäftsanteile und Nutzungsgebühr.
Eintrittsgeld: Niedriger zweistelliger Betrag, nicht rückzahlbar
Pflichtanteil je m2: Je größer die Wohnung, desto höher dieser Anteil.
Basisanteil: Ist für jeden gleich.
Freiwilliger Anteil: Wird von der Genossenschaft als Vermögen verwaltet. Hier kann man Zins-Einnahmen generieren und das Eigenkapital der Genossenschaft stärken. Man haftet auch für diesen Anteil. Wird bei evtl. Austritt aus der Genossenschaft zurückgezahlt. Kann auch von Mitgliedern beigesteuert werden, die noch nicht im Hof der Familie wohnen.
Beitrag für Gemeinschaftsräume: wird wahrscheinlich je m2 oder je Bewohner berechnet.