Mitmachen

Finanzielle Beteiligung

Als Miteigentümer der Genossenschaft, beteiligen sich die Mitglieder finanziell mit dem Eintrittsgeld, den Geschäftsanteilen und einer Nutzungsgebühr. das Eintrittsgeld beträgt € 100 und ist nicht rückzahlbar. Der Basisanteil der Geschäftsanteile ist für jeden gleich. Der Pflichtanteil der Geschäftsanteile fällt je m2 an: Je größer die Wohnung, desto höher dieser Anteil. Der Erwerb von freiwilligen Anteilen ist ebenfalls möglich. Diese freiwilligen Anteile werden von der Genossenschaft als Vermögen verwaltet und bei Austritt aus der Genossenschaft zurückgezahlt. Hier kann man Zins-Einnahmen generieren und das Eigenkapital der Genossenschaft stärken. Freiwillige Anteile können auch von Mitgliedern beigesteuert werden, die noch nicht im Hof der Familie wohnen. Die Nutzungsgebühr fällt pro m2 Wohnfläche an. Ein Beitrag für Gemeinschaftsräume wird wahrscheinlich je m2 oder je Bewohner berechnet. Als weiteres Finanzierungsinstrument bieten wir den Erwerb von Anteilen als investierendes Mitglied an. Diese Anteile werden auf der Grundlage der Satzung erworben und verzinst. Investierende Mitglieder haben kein Stimmrecht und auch keinen Anspruch auf Zuteilung einer Wohnung. 

Bewerbungsprozess

Wir haben uns selbst auferlegt, Entscheidungen möglichst fair und paritätisch zu treffen. Das Gremium des Belegungsausschusses ist in der Satzung festgelegt und wird von der Mitgliederschaft gewählt. Der Infoabend dient dem beidseitigen ersten Eindruck. Er wird von unserem Belegungsausschuss angeleitet. Auch ein Vorstandsmitglied nimmt üblicherweise teil.

Im zweiten Schritt laden wir Dich ein, uns das ausgefüllte Bewerbungsformular zukommen zu lassen und alle Mitglieder des Belegungsausschusses persönlich in Rondorf während eines physischen Live-Termins kennenzulernen. Bevor der Belegungsausschuss einstimmig eine Entscheidung trifft, würden wir uns auf dein schriftliches Motivationsschreiben freuen.dei

Mit der Voraussetzung, dass der Belegungsausschuss positiv über Deinen Mitgliedschaftsantrag entscheidet, werden Dein Name und Deine Adresse an die Mitgliedschaft weitergeleitet. Fallen keine Einsprüche an, gibt der Vorstand final einstimmig seinen Segen und bestätigt Deine Aufnahme als Mitglied in der Genossenschaft.