Drei Fragen vorab:
- Du suchst ein Zuhause im Kölner Süden, durch das du in eine solidarische Gemeinschaft eingebunden bist, ohne auf deine eigenen vier Wände verzichten zu müssen?
- Du hast Freude daran, dich im Rahmen deiner individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten für diese Gemeinschaft zu engagieren?
- Du empfindest es als Bereicherung, in einer generationengemischten Nachbarschaft zu leben?
Wenn du diese drei Fragen grundsätzlich mit „Ja“ beantworten kannst, dann sollten wir uns kennenlernen und mehr voneinander erfahren. Wie das geht? Ganz einfach!
In drei Schritten zum Mitwohnen
Du hast wahrscheinlich viele Fragen zum Hof der Familie und möchtest uns auch persönlich kennenlernen. Damit das schnell und unkompliziert klappt, laden wir Interessierte regelmäßig zu einem digitalen Infoabend ein. In diesem Rahmen stellen wir dir unsere Genossenschaft und das Bauprojekt genauer vor und du hast die Möglichkeit, deine Fragen loszuwerden. Die Anmeldung zu dem Infoabend ist kostenlos. Damit wir aber besser planen können und wissen, mit wem wir es zu tun haben werden, möchten wir dich bitten, vorab einen Fragebogen<!–diesen Fragebogen –!>auszufüllen. Im Anschluss erhältst du die Zugangsdaten zur Veranstaltung per Mail.
Die Infoveranstaltung hat dich neugierig gemacht und du willst tiefer einsteigen? Dann sollten wir uns im nächsten Schritt persönlich kennenlernen. Unser Belegungsausschuss lädt Interessierte, die Mitglied unserer Genossenschaft werden möchten, regelmäßig zu persönlichen Kennlerntreffen nach Rondorf ein. Hier geht es darum, sich in entspannter Atmosphäre noch besser kennenzulernen und ein tieferes Verständnis für den Hof der Familie entwickeln zu können. Darum brauchen wir zu diesem Zeitpunkt auch nochmal ein paar mehr Infos von dir. Lad dir dafür einfach unser Bewerbungsformular (PDF) runter, fülle es vollständig aus und schicke es per Mail an ba(at)hdf-eg.koeln. Unser Belegungsausschuss prüft deine Unterlagen und informiert dich danach persönlich über einen Termin für das Kennenlerntreffen.
Übrigens: Das Gremium des Belegungsausschusses ist in unserer Satzung festgelegt und wird von der Mitgliederschaft gewählt. Denn wir haben uns selbst auferlegt, Entscheidungen möglichst fair und paritätisch zu treffen.
Das Kennlerntreffen hat dir gefallen und du möchtest beim Hof der Familie dabei sein? Wunderbar! Dann geht‘s jetzt in die finale Runde. Du bist nun eingeladen, unseren Belegungsausschuss mit einem individuell verfassten Motivationsschreiben davon zu überzeugen, dass genau du noch fehlst, um den Hof der Familie komplett zu machen. Es bietet dir die Gelegenheit, deine Entscheidung für die Genossenschaft noch einmal in aller Ruhe zu reflektieren. Auch dem Belegungsausschuss, der deinem Antrag zur Mitgliedschaft einstimmig zustimmen muss, hilft es bei seiner Entscheidung.
Mit der Voraussetzung, dass der Belegungsausschuss deinen Mitgliedschaftsantrag zustimmt, werden dein Name und deine Adresse an die gesamte Mitgliedschaft vom Hof der Familie weitergeleitet. Fallen keine Einsprüche an, gibt final auch der Vorstand einstimmig seinen Segen und bestätigt deine Aufnahme als Mitglied in der Genossenschaft.
Finanzielle Beteiligung
Als neues Mitglied der Genossenschaft beteiligst du dich finanziell zunächst mit einem Eintrittsgeld in Höhe von 100 Euro (nicht rückzahlbar) und mit dreizehn Geschäftsanteilen zu je 100 Euro (rückzahlbar) – insgesamt also 1.400 Euro. Dies ist die Voraussetzung für das Wohnrecht im „Hof der Familie“. Du wirst damit stimmberechtigtes Mitglied unserer Genossenschaft und herzlich eingeladen, dich in einem unseren Arbeitsgruppen und in Gremien zu engagieren und so die Zukunft unseres Wohnprojekts „Hof der Familie“ aktiv mitzugestalten.
Spätestens zum Einzug einer Wohnung fällt die Einzahlung für weitere Geschäftsanteile je qm an. Als junge Genossenschaft sind wir darauf angewiesen, dass möglichst viele Mitglieder solche Anteile schon früher einzahlen.
Dies erfolgt durch den Erwerb freiwilliger Anteile. Diese Anteile werden von der Genossenschaft als Vermögen verwaltet, aber nicht verzinst. Bei Austritt aus der Genossenschaft werden sie zurückgezahlt. Du stärkst damit das Eigenkapital der Genossenschaft. (Bei der Aufnahme von Fremdkapital (Darlehen) wird seitens der Banken ein bestimmter Eigenkapitalanteil gefordert.) Bei Einzug können die bereits eingezahlten freiwilligen Anteile mit den zu leistenden Pflichtanteilen je qm verrechnet werden. Pflichtanteile und freiwillige Anteile werden nicht verzinst.
Für das Gemeinschaftseigentum fällt keine Miete an, aber eine Nutzungsgebühr für die Abschreibung, für Zinsen und Tilgung, für Instandhaltung und eine Reparaturrücklage. Hinzu kommen noch die üblichen Nebenkosten wie z.B. Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr, etc.
Geplant sind ein multifunktionaler Gemeinschaftsraum, ein Shared Office, eine Werkstatt und ein Raum für Fitness und für tobende Kinder. Ferner gibt es Gästeappartement, die Mitglieder tageweise für Gäste anmieten können. Diese Angebote ermöglichen, auf Gäste- und Arbeitszimmer zu verzichten, damit die Wohnungen kleiner ausfallen können als üblich. Die Kosten für diese Gemeinschaftseinrichtungen wollen wir nach der Wohnungsfläche umlegen. Ausgenommen davon sind die Gästeappartements, die nach dem Umfang der Nutzung abgerechnet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist, der Genossenschaft als investierendes Mitglied beizutreten und mit verzinslichem Kapital das Mehrgenerationen-Projekt zu ermöglichen.